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Tierhalterhaftpflicht
Jeder Tierbesitzer hat selbst- verständlich nur „liebe“ Tiere, Selbst der liebste Hund oder das umgänglichste Pferd kann ein nicht vorhersehbares Verhalten zeigen und dadurch andere ernstlich gefährden. Ein sich losgrissener Hund kann ein Verkehrsunfall verursachen. Ein „durchge-gangenes“ Pferd rennt durch eine Menschenmenge und verletzt zahlreiche Personen. Der Tierhalter muss dann für sämtliche Schäden aufkommen und Schadenersatz leisten. Die finanziellen Folgen derartiger Schäden können den Halter finanziell ruinieren.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Die Erfahrung zeigt, weshalb sich eine „fachmännische Beratung“ am Markt etabliert. Unser Grundsatz: „Die Unzufriedenheit durch eine schlechte Beratung, währt zehnmal länger, als die kurze Begeisterung an einem niedrigen Preis“.
Kay Lüders
Fachwirt für FB (IHK)
Die Tierhalterhaftpflicht,
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Tierhalterhaftpflicht schützen die Tierhalter,
Vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aufgrund seiner Tiere entstehen können. Damit Sie für so einen Fall richtig abgesichert sind, sollten Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bean- tragen. In Deutschland zählt das Grundprinzip der Haftpflicht: Wer anderen einen Schaden zufügt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, mit seinem ganzen Besitz für die entstandenen Kosten aufzukommen.
Dies zählt auch wenn Ihr Tier einen Verkehrsunfall verursacht oder aus Instinkt handelt. Deswegen gibt es Städte, in denen ein solche Versicherung vorgeschrieben ist.
Unsere Empfehlung: Jetzt vergleichen – günstiger und besser vorsorgen!