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Privathaftpflicht

Laut bürgerlichen Gesetzbuch ist Jedermann verpflichtet einen Schaden in unbegrenzter Höhe zu erstatten. Ein Mißgeschick kann schnell sehr teuer werden. Vor den finanziellen Folgen schützt sie eine PHV. Interessant sind Tarife mit einer Aus- falldeckung. Ist der Schadenver- ursacher nicht greifbar, zahlt die eigene Privathaftpflicht.


 

 Wir freuen uns   auf Ihre Anfrage!

Die Erfahrung zeigt, weshalb sich eine „fachmännische Beratung“ am Markt etabliert. Unser Grundsatz: „Die Unzufriedenheit durch eine schlechte Beratung, währt zehnmal länger, als die kurze Begeisterung an einem niedrigen Preis“.

Kay Lüders
Fachwirt für FB (IHK)

Die Privathaftpflichtversicherung,
jetzt vergleichen und beantragen!

Eine Privathaftpflicht braucht jeder.

Die Privathaftpflichtversicherung schützt im privaten Bereich vor ungeplanten Kosten, falls Dritte durch Sie geschädigt werden.

Zum Beispiel:

  • Als Radfahrer missachtet man die Verkehrsregeln und verursacht dabei einen Verkehrsunfall.
  • Als Skifahrer beachtet man die Pistenregeln nicht und stößt mit einem anderen Skifahrer zusammen.
  • Pfändungsschutz (nach §851d ZPO)

Folgende Risiken können zusätzlich gegen Mehrbeitrag im Paket mitversichert werden:

  • Ausfalldeckung
  • Deckung für deliktunfähige Kinder
  • Mietsachschäden
  • Gefälligkeitsschäden

Die Privathaftpflichtversicherung ist wichtig

für Singles, Partner, Alleinerziehende und Familien, Inhaber eigener oder gemieteter Wohnungen und Eigenheimen. Sicher möchten Sie Ihren derzeitigen Lebensstandart halten, auch wenn ein unvorhergesehenes Ereigniss, Ihre finanzielle Situation stark beeinträchtign sollte. Laut Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823) haften Sie für entstandene Schäden in unbegrenzter Höhe. Die Privathaftpflicht übernimmt im Falle Ihres Verschuldens die Ersatzpflicht.

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