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Haus- und Grundbesitzhaftpflicht

Als Vermieter oder Besitzer eines Grundstücks sind Sie verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und Grundstück. Die gesetzliche Grundlage hierfür, festgelegt im § 836 BGB besagt folgendes: Kommt ein Gebäude zum Einsturz oder entstehen durch herunter fallende Gebäudeteile Personen- oder Sachschäden, so hat hierfür der Haus- und Grundbesitzer die Schäden zu erstatten, es sei denn, er hat die zur Schadensvorbeugung im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet oder es handelte sich um höhere Gewalt. (z.B um Windstärke 8 und höher bei einem Sturmschaden). Die Haus- und Grundbesitzer-haftpflicht schüzt dann den Vermieter vor den finanziellen Folgen.


 

Wir freuen uns  auf Ihre Anfrage!

Die Erfahrung zeigt, weshalb sich eine „fachmännische Beratung“ am Markt etabliert. Unser Grundsatz: „Die Unzufriedenheit durch eine schlechte Beratung, währt zehnmal länger, als die kurze Begeisterung an einem niedrigen Preis“.

Kay Lüders
Fachwirt für FB (IHK)

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht,
jetzt vergleichen und beantragen!

Warum benötigt man eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?

Jedem Inhaber von Grund und Boden – sei es mit oder ohne Bebauung – ist vom Gesetzgeber die Verpflichtung auferlegt worden, seinen Besitz in sicherem für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten (Verkehrssicherungspflicht). Diese erstreckt sich auf alle Teile von Haus und Grundstück, die anderen zugänglich sind. Zu der Verkehrssicherungspflicht zählen unter anderen: Wege, Gänge, Treppen, Türen, Flure, Vorplätze, Aufzüge, usw. Der Besitzer hat für die Instandhaltung, Reinigung, Beleuchtung und auch für die Beseitigung von Gefahrenquellen, wie z.B. Nässe und Glätte zu sorgen.

Wann nun derartige Schäden über die Privat-Haftpflichtversicherung und wann über eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, können Sie gern bei uns erfragen.

Unsere Empfehlung: Jetzt vergleichen – günstiger und besser vorsorgen!

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